Hinweise zum Datenschutz der Verfahrensträger
Landkreis Diepholz
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 & 14 DSGVO - Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen
Wir möchten Ihnen auf diesem Weg die wesentlichen Informationen zum Datenschutz zu der Verarbeitungstätigkeit Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen mitteilen. Bei Fragen zum Thema Datenschutz bestehen mehrere Kontaktmöglichkeiten.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landkreis Diepholz vertreten durch den/die Landrat/Landrätin Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz, Telefon: 05441 976-1000
Datenschutzbeauftragter
des Landkreises Diepholz, ITEBO GmbH Datenschutz u. IT-Sicherheit Stüvestraße 26, 49076 Osnabrück, Telefon: 0541 9631-222
Datenschutzaufsichtsbehörde
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500
Zweck der Verarbeitung
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 9 ROG i.V.m. § 3 NROG
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
§ 9 ROG i.V.m. § 3 NROG
Art der erhobenen Daten
- Stammdaten (Name, Vorname, Adresse, e-Mail-Adresse)
Ihre Daten haben wir erhoben bei
Landkreis Diepholz
Betroffenenrechte
Sie können über die v.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17,18 und 21 DSGVO) verlangen
Recht auf Auskunft
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, haben Sie das Recht, Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten zu erhalten, z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft der Daten, Empfänger der Daten etc. (Art. 15 DSGVO).
Recht auf Berichtigung
Sollten unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Recht auf Löschung
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dies gilt insbesondere, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden nicht mehr benötigt werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Widerruf der Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Landkreis Diepholz durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Recht auf Widerspruch
Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die die Verarbeitung vorsehen oder voraussetzen. Die bis zum Widerspruch verarbeiteten Daten werden hierdurch nicht rechtswidrig. Ihr Widerspruch ist an den Landkreis Diepholz zu richten. (Art. 21 DSGVO)
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover zu.
Stand: 18.12.2024
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