Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz der Verfahrensträger

Landkreis Diepholz

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 & 14 DSGVO - Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen

Wir möchten Ihnen auf diesem Weg die wesentlichen Informationen zum Datenschutz zu der Verarbeitungstätigkeit Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen mitteilen. Bei Fragen zum Thema Datenschutz bestehen mehrere Kontaktmöglichkeiten.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landkreis Diepholz vertreten durch den/die Landrat/Landrätin Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz, Telefon: 05441 976-1000

Datenschutzbeauftragter

des Landkreises Diepholz, ITEBO GmbH Datenschutz u. IT-Sicherheit Stüvestraße 26, 49076 Osnabrück, Telefon: 0541 9631-222

Datenschutzaufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500

Zweck der Verarbeitung

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 9 ROG i.V.m. § 3 NROG

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

§ 9 ROG i.V.m. § 3 NROG

Art der erhobenen Daten

- Stammdaten (Name, Vorname, Adresse, e-Mail-Adresse)

Ihre Daten haben wir erhoben bei

Landkreis Diepholz

Betroffenenrechte

Sie können über die v.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17,18 und 21 DSGVO) verlangen

Recht auf Auskunft

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, haben Sie das Recht, Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten zu erhalten, z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft der Daten, Empfänger der Daten etc. (Art. 15 DSGVO).

Recht auf Berichtigung

Sollten unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Recht auf Löschung

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dies gilt insbesondere, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden nicht mehr benötigt werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Widerruf der Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Landkreis Diepholz durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Recht auf Widerspruch

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die die Verarbeitung vorsehen oder voraussetzen. Die bis zum Widerspruch verarbeiteten Daten werden hierdurch nicht rechtswidrig. Ihr Widerspruch ist an den Landkreis Diepholz zu richten. (Art. 21 DSGVO)

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover zu.

Stand: 18.12.2024

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